Betrügerisches Schweigen
Wer im betreibungsrechtlichen Pfändungsvollzugsverfahren keine Angaben macht, kann damit den Tatbestand von Art. 163 Ziff. 1 StGB (Pfändungsbetrug) erfüllen (BGer
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Wer im betreibungsrechtlichen Pfändungsvollzugsverfahren keine Angaben macht, kann damit den Tatbestand von Art. 163 Ziff. 1 StGB (Pfändungsbetrug) erfüllen (BGer
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