Aufsichtsrechtliche Liquidation: Bankenkonkurs
Der Tatbestand der Misswirtschaft (Art. 165 StGB) kennt die objektive Strafbarkeitsbedingung der rechtskräftigen Konkurseröffnung. Diese Bedingung ist auch dann erfüllt,
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Der Tatbestand der Misswirtschaft (Art. 165 StGB) kennt die objektive Strafbarkeitsbedingung der rechtskräftigen Konkurseröffnung. Diese Bedingung ist auch dann erfüllt,
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