Keine strafbare Mitwirkung nach Beendigung einer Straftat
Es dürfte unbestritten sein, dass man sich nicht mehr als Täter oder Teilnehmer strafbar machen, nachdem die Straftat beendet ist.
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Es dürfte unbestritten sein, dass man sich nicht mehr als Täter oder Teilnehmer strafbar machen, nachdem die Straftat beendet ist.
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WeiterlesenDas Bundesgericht bestätigt die Freiheitsstrafen von 12 bzw. 8 Jahren, zu welchen die Importeure grosser Drogenmengen verurteilt wurden (BGer 6B_608/2011
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