Grundsatzentscheid zur Fünfjahresfrist nach Art. 59 Abs. 4 StGB
Das Bundesgericht widerspricht dem Obergericht BE bei der Frage, wann eine freiheitsentziehende stationäre Massnahme richterlich überprüft werden muss (BGE 6B_691/2018
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Das Bundesgericht widerspricht dem Obergericht BE bei der Frage, wann eine freiheitsentziehende stationäre Massnahme richterlich überprüft werden muss (BGE 6B_691/2018
WeiterlesenWer einmal wegen eines Gewaltverbrechens verurteilt wurde, muss auch nach Verbüssung der Strafe und nach Entlassung aus einer Massnahme jederzeit
WeiterlesenDass die moderne Verwaltung lieber schreibt denn verfügt, ist hinlänglich bekannt. Bekannt ist eigentlich auch, dass eine Verfügung auch dann
WeiterlesenStationäre Massnahmen i.S.v. Art. 59 StGB bzw. der damit verbundene Freiheitsentzug werden üblicherweise für die gesetzliche Höchstdauer von fünf Jahren
WeiterlesenWas der aktuelle Megatrend Präventionsstrafrecht mit Überwachung zu tun hat, kann in einem kurzen Update auf humanrights.ch nachgelesen werden.
WeiterlesenWährend eine Abteilung des Bundesgerichts einfach darauf vertrauen will, dass Gutachter sich an die Regeln halten (s. meinen früheren Beitrag),
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