Voreilige Nichtanhandnahme
Auch ein nicht anhand genommenes Strafverfahren kann gemäss Bundesgericht (BGE 6B_398/2014 vom 30.04.2015; öffentlich verhandelt, zur Publikation in der AS
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Auch ein nicht anhand genommenes Strafverfahren kann gemäss Bundesgericht (BGE 6B_398/2014 vom 30.04.2015; öffentlich verhandelt, zur Publikation in der AS
WeiterlesenDass auch ein eingestelltes Verfahren wieder aufgenommen werden kann, dürfte bekannt sein. Die Voraussetzungen für eine solche Wiederaufnahme sind aber
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