Teilnahmerecht bei Fotowahlkonfrontation
Die Durchführung einer Fotowahlkonfrontation ist eine teilnahmefähige bzw. teilnahmepflichtige Beweiserhebung. Teilnahmeberechtigt sind die Parteien und die Verteidigung (BGer 6B_506/2024 vom
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Die Durchführung einer Fotowahlkonfrontation ist eine teilnahmefähige bzw. teilnahmepflichtige Beweiserhebung. Teilnahmeberechtigt sind die Parteien und die Verteidigung (BGer 6B_506/2024 vom
WeiterlesenDas Bundesgericht kassiert ein Urteil des Kantonsgerichts SZ wegen Verletzung der Teilnahmerechte bei einer Fotowahlkonfrontation, die offenbar das entscheidende Beweismittel
WeiterlesenDas Bundesgericht fasst in einem neuen Entscheid die Rechtsprechung zum Konfrontationsanspruch (inkl. neue EGMR Rechtsprechung Al-Khawaja/Tahery c. UK und Garofolo c.
WeiterlesenWie belastbar eine Zeugenaussage ist, zeigt sich oft genug erst anlässlich einer Konfrontationseinvernahme. Den Gerichten scheint es aber nicht zu
WeiterlesenDas Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung (vgl. meinen früheren Beitrag) zur Parteiöffentlichkeit der Untersuchung und zu den Teilnahmerechten der beschuldigten Person
WeiterlesenDas Bundesgericht hat sich erstmals materiell zur Frage der Teilnahmerechte bei Einvernahmen von Mitbeschuldigten geäussert und die vermittelnde Lösung des
WeiterlesenEin rechtskräftig verurteilter Betrüger beschwerte sich aufgrund einer Erwägung der Vorinstanz gegen die Annahme des gewerbsmässigen Tatbegehung. Die Vorinstanz hat
WeiterlesenDas Teilnahmerecht bei Einvernahmen von mitbeschuldigten Personen ist immer noch eine der umstrittensten Fragen der StPO. Das Bundesgericht hat sich
WeiterlesenMit Entscheid vom 19. Januar 2012 (BE.2011.87; online nicht verfügbar) hat das Appellationsgericht Basel-Stadt seine Praxis zu den Teilnahmerechten bestätigt
WeiterlesenDas Bundesgericht tritt auf die Beschwerde einer Staatsanwaltschaft nicht ein, welche einem Verteidiger die Teilnahme an der Einvernahme eines Mitbeschuldigten
WeiterlesenDie Strafverfolger verschiedener Kantone versuchen offenbar, die Teilnahmerechte nach Art. 147 ff. StPO unter Berufung auf den Grundsatz der getrennten
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