Umfragen statt Einvernahmen
Für das Bundesgericht scheint es rechtens zu sein, möglicherweise geschädigte Personen mittels Fragebogen und damit ohne Teilnahmerecht der Verteidigung “einzuvernehmen”
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
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WeiterlesenNach dem Grundsatz “nemo tenetur” muss niemand den Zugangscode seines Smartphones, welches die Polizei sichergestellt hat, bekannt geben. Aus einem
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WeiterlesenDas Bundesgericht bestätigt seine bisherige Rechtsprechung gemäss BGE 144 IV 253 und lässt sich auch von einer aktuellen wissenschaftlichen Publikation
WeiterlesenDas Bundesgericht weigert sich in einem neuen Grundsatzentscheid, Licht in die Dunkelkammer des forensisch-psychiatrischen Begutachtungsprozesses zu bringen (BGE 1B_520/2017 vom
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