Belehrungspflichten nicht offensichtlich verletzt?
Nach dem Grundsatz “nemo tenetur” muss niemand den Zugangscode seines Smartphones, welches die Polizei sichergestellt hat, bekannt geben. Aus einem
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Nach dem Grundsatz “nemo tenetur” muss niemand den Zugangscode seines Smartphones, welches die Polizei sichergestellt hat, bekannt geben. Aus einem
WeiterlesenDas Bundesgericht weist eine Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft TG ab, welche die Verwertbarkeit des entscheidenden Beweismittels (Geständnis) durchsetzen wollte (BGer 1B_56/2021
WeiterlesenDas Bundesgericht bestätigt seine bisherige Rechtsprechung gemäss BGE 144 IV 253 und lässt sich auch von einer aktuellen wissenschaftlichen Publikation
WeiterlesenIm Kanton AG wurde ein Mann wegen Tötung seiner Ehefrau verurteilt und zu einer Massnahmen nach Art. 59 StGB verurteilt.
WeiterlesenErneut hat das Bundesgericht daran erinnern müssen, dass die Entschlüsselung versiegelter Daten im Rahmen des Entsiegelungsverfahrens zu erfolgen hat (BGer
WeiterlesenDie Basler Justiz hat einen Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer ambulanten psychiatrischen Massnahme verurteilt (qualifizierter Raub).
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