Akteneinsichtsrecht nicht durchsetzbar
Ein Akteneinsichtsrecht vor der ersten polizeilichen Einvernahme ist nach einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht durchsetzbar (BGE 1B_261/2011 vom 06.06.2011;
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Ein Akteneinsichtsrecht vor der ersten polizeilichen Einvernahme ist nach einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht durchsetzbar (BGE 1B_261/2011 vom 06.06.2011;
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