Wenn der gleiche Fall ungleich ist
„Wer als Mitglied der Beschwerdeinstanz tätig geworden ist, kann im gleichen Fall nicht als Mitglied des Berufungsgerichts wirken“ (Art. 21
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
„Wer als Mitglied der Beschwerdeinstanz tätig geworden ist, kann im gleichen Fall nicht als Mitglied des Berufungsgerichts wirken“ (Art. 21
WeiterlesenNach einem neuen Urteil des Bundesgerichts (BGer 6B_597/2012 vom 28.05.2013, Fünferbesetzung) kann die kleine Verwahrung nachträglich auch vom Berufungsgericht angeordnet werden,
Weiterlesen
Letzte Kommentare