Sicherheitshaft nach erstinstanzlichem Freispruch
Sicherheitshaft nach erstinstanzlichem Freispruch ist grundsätzlich EMRK-widrig. Das anerkennt nach EGMR, I.S. gegen die Schweiz (vgl. meinen früheren Beitrag), auch
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
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WeiterlesenAuch Ersatzmassnahmen im Sinne von Art. 237 StPO sind grundsätzlich periodisch zu überprüfen, und zwar im Minimum nach jeweils sechs
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