Keine Rückzugsfiktion nach Zurückweisung an die Staatsanwaltschaft
Wird ein Strafbefehlsverfahren vom Einzelrichter an die Staatsanwaltschaft zur Beweisergänzung zurückgewiesen, kommt die Rückzugsfiktion von Art. 355 Abs. 2 StPO
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Wird ein Strafbefehlsverfahren vom Einzelrichter an die Staatsanwaltschaft zur Beweisergänzung zurückgewiesen, kommt die Rückzugsfiktion von Art. 355 Abs. 2 StPO
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