Fristbeginn für Beschwerden gegen geheime Zwangsmassnahmen
Nach Art. 298 Abs. 3 StPO können Personen, gegen die verdeckt ermittelt wurde, Beschwerde führen. Die Beschwerdefrist beginnt mit dem
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Nach Art. 298 Abs. 3 StPO können Personen, gegen die verdeckt ermittelt wurde, Beschwerde führen. Die Beschwerdefrist beginnt mit dem
Weiterlesen
Letzte Kommentare