„in dubio pro duriore“ auch für Polizisten
Im Kanton Zürich wurde ein Strafverfahren gegen zwei Polizisten wegen Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauchs und einfacher Körperverletzung nach mehreren Jahren eingestellt. Der
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Im Kanton Zürich wurde ein Strafverfahren gegen zwei Polizisten wegen Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauchs und einfacher Körperverletzung nach mehreren Jahren eingestellt. Der
WeiterlesenDie Frage ist eigentlich gar nicht relevant (vgl. dazu BGer 1B_731/2012 vom 08.02.2013), musste aber trotzdem schon höchtrichterlich beantwortet werden:
WeiterlesenIm Kanton Bern wurde das Strafverfahren gegen einen Mann eingestellt, dem sexuelle Handlungen an seinem vierjährigen Sohn vorgeworfen worden waren.
WeiterlesenEin Rechtsanwalt kämpfte bis vor Bundesgericht dafür, dass gegen einen Kollegen ein Strafverfahren eröffnet wird. Nun scheitert der streitbare Kollege
WeiterlesenWer eine Baugrube aushebt und damit die Ursache für einen Schaden am Nachbargrundstück setzt, macht sich u.U. auch strafrechtlich verantwortlich.
WeiterlesenDas Bundesgericht äussert sich erneut zum Grundsatz „in dubio pro duriore“ und weist die Beschwerde gegen einen Einstellungsentscheid ab (BGE
Weiterlesen
Letzte Kommentare