Zur Wiederherstellung verpasster Fristen
Erneut weist das Bundesgericht daraufhin, dass unwirksam zugestellte Verfügungen (hier: Strafbefehl) keinen Anlass für die Wiederherstellung einer Frist geben (BGer 1B_196/2015
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Erneut weist das Bundesgericht daraufhin, dass unwirksam zugestellte Verfügungen (hier: Strafbefehl) keinen Anlass für die Wiederherstellung einer Frist geben (BGer 1B_196/2015
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