Es lebe der Untersuchungsgrundsatz
In den Berufungen nach Art. 398 Abs. 4 StPO ist die Kognition des Berufungsgerichts beschränkt. Das kann dazu führen, dass
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
In den Berufungen nach Art. 398 Abs. 4 StPO ist die Kognition des Berufungsgerichts beschränkt. Das kann dazu führen, dass
WeiterlesenManchmal kriegt man den Eindruck, das Bundesgericht verfüge bei Bagatellstrafsachen über eine erweiterte Kognition. Beispielsweise in einem heute publizierten Fall
WeiterlesenEs ist grundsätzlich nicht unzulässig, dass ein Berufungsgericht auf die Begründung seiner Vorinstanz verweist. Ein blosser Verweis ist aber ausgeschlossen,
WeiterlesenDas Obergericht BE hat einen erstinstanzlichen Freispruch aufgehoben und die Sache an die erste Instanz zurückgewiesen. Diese hatte zu Unrecht
WeiterlesenNach Art. 398 Abs. 4 StPO können im Berufungsverfahren – soweit es ausschliesslich um Übertretungen geht – nur beschränkte Rügen
WeiterlesenDas Obergericht AG hat ein Urteil erlassen, welches das Bundesgericht aufgrund funktionaler Unzuständigkeit als nichtig qualifiziert (BGer 6B_165/2020 vom 20.05.2020).
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