Keine Solidarhaftung für Entschädigungen
Mehrere Beschuldigte haften für die Entschädigung, welche der Strafrichter den Geschädigten zuspricht, nicht solidarisch (BGE 6B_373/2019 vom 04.06.2019, Publikation in
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Mehrere Beschuldigte haften für die Entschädigung, welche der Strafrichter den Geschädigten zuspricht, nicht solidarisch (BGE 6B_373/2019 vom 04.06.2019, Publikation in
WeiterlesenNach Art. 418 Abs. 3 StPO können Dritte verpflichtet werden, für die Verfahrenskosten solidarisch mit der beschuldigten Person zu tragen.
WeiterlesenDas Bundesgericht befasst sich in einem heute online gestellten Urteil (BGer 6B_628/2015 vom 21.12.2015) wieder einmal mit dem Gleichmässigkeitsgrundsatz bei
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