Richterliches Verrechnungsrecht
Gemäss Art. 442 Abs. 4 StPO können die Strafbehörden ihre Forderungen aus Verfahrenskosten mit Entschädigungsansprüchen der zahlungspflichtigen Partei aus dem
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Gemäss Art. 442 Abs. 4 StPO können die Strafbehörden ihre Forderungen aus Verfahrenskosten mit Entschädigungsansprüchen der zahlungspflichtigen Partei aus dem
WeiterlesenIch habe mich hier schon oft darüber beklagt, dass sich die Justiz je länger je mehr als Teil des Fiskus
WeiterlesenArt. 442 Abs. 4 StPO sieht die Möglichkeit vor, Verfahrenskosten mit Entschädigungsansprüchen oder mit beschlagnahmten Vermögenswerten zu verrechnen. Nicht verrechenbar
WeiterlesenEin Verteidiger beschwerte sich vor Bundesstrafgericht gegen eine von der Bundesanwaltschaft erklärte Verrechnung einer dem Verurteilten zugesprochenen Parteientschädigung mit den
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