Strafreduktion nach Verletzung des Beschleunigungsgebots, Fragen zum Konfrontationsanspruch
Das Bundesgericht reduziert eine Freiheitsstrafe auf „Antrag“ der Vorinstanz (Obergericht AG) gleich selbst um zwei Monate (BGer 6B_1003/2020 vom 21.04.2021,
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