Rechtswidrige Blutentnahme
Das Bundesgericht qualifiziert Blutproben, die nicht von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurden, selbst bei Einwilligung des Betroffenen als rechtswidrig.
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Das Bundesgericht qualifiziert Blutproben, die nicht von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurden, selbst bei Einwilligung des Betroffenen als rechtswidrig.
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