Pflicht zur Selbstbelastung
Art. 51 Abs. 3 SVG enthält eine Meldepflicht. Danach muss nach einem Unfall – wenn die Geschädigten nicht sofort benachrichtigt
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Art. 51 Abs. 3 SVG enthält eine Meldepflicht. Danach muss nach einem Unfall – wenn die Geschädigten nicht sofort benachrichtigt
WeiterlesenDas Kantonsgericht LU hat einen Automobilisten wegen pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall verurteilt, obwohl ein Unfall nicht erstellt war (BGer 6B_470/2021
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