Teilerfolg für Polizeiinspektor

Ein Polizist ist im Kanton VD wegen verschiedener Vorhalte (Amtsgeheimnisverletzung, Amtsmissbrauch, passive Bestechung) zu einer (eher mild erscheinenden) bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Das Bundesgericht kassiert die Schuldsprüche (BGer 6B_433/2020 vom 24.08.2020). Aus dem Schneider ist der Polizist freilich nicht. Wenn die Vorinstanz etwas besser begründet, bleibt es am Ende vielleicht doch bei den Verurteilungen.