Teilnahmerechte im Fokus
Kollege Stephan Bernard kritisiert in einem gestern in der NZZ erschienenen Gastkommentar die Forderung der SSK, wonach die StPO zu revidieren und die Teilnahmerechte zu beschränken seien (vgl. Medienmitteilung SSK vom 21.11.2014; vgl. auch meinen früheren Beitrag).
Zurecht weist Bernard darauf hin, dass die Staatsanwälte jedenfalls im Ergebnis das gesetzgeberische Konzept der Wahrheitsfindung bekämpfen (oder nicht begriffen haben?) und davon ausgehen, die Parteirechte behinderten die Wahrheitsfindung. Letzteres wäre zwar durchaus zutreffend, wenn Wahrheitsfindung ein Monopol der Staatsanwaltschaft wäre, das ihr als “objektivste Behörde der Welt” zustehen würde. Dabei wird freilich übersehen, dass Forschung (und teilweise auch Praxis) seit ca. 150 Jahren auf andere, post-inquisitorische Konzepte der Wahrheitsfindung setzen, die sich als zuverlässiger erwiesen haben.
Übrigens, SKK ist ein geschlossener privatrechtlicher Verein (vgl. die Statuten). Er bezweckt u.a. die Einflussnahme
auf die Meinungsbildung in Fragen des Strafrechts und Strafprozessrechts sowie verwandter Gebiete.
Er finanziert sich
durch die Beiträge der Vereinsmitglieder und/oder durch andere Zuwendungen.
Ich bin sehr erleichtert, dass sich der Verein nicht durch öffentliche Mittel finanziert, dass die Mitglieder ausschliesslich in ihrer Freizeit für den Verein tätig sind und ihre (der Höhe nach nicht definierten) Mitgliederbeiträge aus ihrem Privatvermögen bezahlen. Einfach nur bewundernswert, dieses Engagement für die gute Sache.
Einfach nur bewundernswert solch konstruktive Diskussionsbeiträge frei jeglicher Zynik.
Der, die oder das Zynik?
Was ist das Ziel eines jeden Anwaltes, wenn sein Mandant einer von vielen Beschuldigten ist? Klar, sein Kunde soll als Letzter befragt werden. Dank der Teilnahmerechte hat er so einen Informationsvorsprung und kann folglich seine Verteidigungsstrategie optimal ausrichten, bevor sein Klient an der Reihe ist. Evtl. müsste der Gesetzgeber, um ganz fair zu sein, ein Verfahren bestimmen (wie z.B. die Losziehung) um festlegen zu können, wer als Erster und somit aus der schechtesten Startposition auf dem “heissen Stuhl” Platz nehmen darf. Für diesen heisst es dann, dumm gelaufen…
So einfach ist es leider nicht, lieber COP. Manchmal ist es das Ziel, zuerst aussagen zu können. Wenn ich in meinen Jahren als Strafverteidiger aber etwas gelernt habe ist es das: Der Dumme ist, wer überhaupt etwas sagt. Und weil das viele nicht glauben wollen, wäre mein Gesetzesrevisionsvorschlag folgender: Die beschuldigte Person darf nicht befragt werden.
Frei jeglichen Zynismusses ? Der Zyniker betreibt Zynismus ?
Man lernt halt aus Filmen und Serien: Wer schweigt oder einen Anwalt will, sieht schuldig aus – und das wollen die meisten Beschuldigten wohl vermeiden, auch wenn sie damit oft nur ihrem (späteren) Anwalt den Job erschweren.
Wahrscheinlich sollten wir die Beschuldigten einfach an einen Lügendetektor anhängen, vielleicht würde das manche vom Reden abhalten, wenn sie merken, das Lügen (meist) nicht so viel bringt, wie sie denken.