Teilnahmerechte im Fokus

Kollege Stephan Bernard kritisiert in einem gestern in der NZZ erschienenen Gastkommentar die Forderung der SSK, wonach die StPO zu revidieren und die Teilnahmerechte zu beschränken seien (vgl. Medienmitteilung SSK vom 21.11.2014; vgl. auch meinen früheren Beitrag).

Zurecht weist Bernard darauf hin, dass die Staatsanwälte jedenfalls im Ergebnis das gesetzgeberische Konzept der Wahrheitsfindung bekämpfen (oder nicht begriffen haben?) und davon ausgehen, die Parteirechte behinderten die Wahrheitsfindung. Letzteres wäre zwar durchaus zutreffend, wenn Wahrheitsfindung ein Monopol der Staatsanwaltschaft wäre, das ihr als “objektivste Behörde der Welt” zustehen würde. Dabei wird freilich übersehen, dass Forschung (und teilweise auch Praxis) seit ca. 150 Jahren auf andere, post-inquisitorische Konzepte der Wahrheitsfindung setzen, die sich als zuverlässiger erwiesen haben.

Übrigens, SKK ist ein geschlossener privatrechtlicher Verein (vgl. die Statuten). Er bezweckt u.a. die Einflussnahme

auf die Meinungsbildung in Fragen des Strafrechts und Strafprozessrechts sowie verwandter Gebiete.

Er finanziert sich

durch die Beiträge der Vereinsmitglieder und/oder durch andere Zuwendungen.

 

Ich bin sehr erleichtert, dass sich der Verein nicht durch öffentliche Mittel finanziert, dass die Mitglieder ausschliesslich in ihrer Freizeit für den Verein tätig sind und ihre (der Höhe nach nicht definierten) Mitgliederbeiträge aus ihrem Privatvermögen bezahlen. Einfach nur bewundernswert, dieses Engagement für die gute Sache.