Terrorziel Schweiz

Das Bundesamt für Polizei hat den Sicherheitsbericht 2006 veröffentlicht, wie in letzter Zeit üblich mit einem gescheitem Copyright-Vermerk, der wohl die innere Sicherheit des Berichts schützen soll:

Bundesamt für Polizei 2007. Auszugsweiser Nachdruck der Texte mit Quellenangabe gestattet.

Zweifellos stellt der Bericht eine geistige Schöpfung der Literatur und Kunst von individuellem Charakter im Sinne von Art. 1 URG dar. Das ist so offensichtlich, dass der Glanz des Berichts sogar Art. 5 Abs. 1 lit. c URG überstrahlt. Danach gelten nicht als Werke:

Entscheidungen, Protokolle und Berichte von Behörden und öffentlichen Verwaltungen.

Ob man den Inhalt des Berichts in allen Teilen Ernst nehmen kann, glaube ich eher nicht. Hier ein paar Auszüge:

Wie in den vergangenen Jahren geht man davon aus, dass kriminelle Gruppen aus der GUS im Berichtsjahr in der Schweiz weiter über ein weitgespanntes Beziehungsnetz verfügten, zahlreiche Schweizer Anwälte und Treuhänder ihre Interessen vertraten und überdies Kontakte zu einflussreichen Schweizer Wirtschaftsvertretern und Amtspersonen wie auch zu russischen Nachrichtendiensten bestanden. Kriminelle Organisationen der GUS stellen aufgrund ihrer finanziellen Ressourcen eine Bedrohung für die Wirtschaft, die rechtsstaatlichen Institutionen und den Finanzplatz der Schweiz dar (S. 52).

Gewalttätige Tierschützer werden in der Schweiz weiterhin ihre Ziele verfolgen. Es ist wahrscheinlich, dass es dabei auch künftig zu Drohungen, aber auch Anschlägen gegen Personen und Einrichtungen im Umfeld internationaler Pharma- und Chemieunternehmen kommen wird (S. 72).

Der Verein Rechtsauskunft Anwaltskollektiv wird im Bericht nicht erwähnt (vgl. dazu das Urteil des Bundesgerichts vom 26.03.2007, 1A.28/2007).