THC-Konzentration
Das Bundesverfassungsgericht hiess am 21. Dezember 2004 die Beschwerde eines Automobilisten gut, der mit Cannabis am Steuer erwischt wurde. Nach dem Entscheid ist eine Verurteilung nur verfassungskonform, wenn eine THC-Konzentration festgestellt wird, die es als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Strasenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war. Dies setzt ene THC-Konzentration von 1.0 ng/ml voraus. Hier der Pressebericht des BVerfG.