Tinner-Akten bleiben versiegelt
Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Bundesstrafgerichts, wonach ein Teil der Tinner-Akten versiegelt bleibt (BGer 1B_265/2009 vom 25.01.2010). Rechtlich gibt der Entscheid soweit ersichtlich nicht viel her. Wertvoll macht ihn die umfassende Darstellung des Sachverhalts.