Todesstrafe: Initiative doch noch nicht vom Tisch?
Der Initiant droht damit, die Initiative an andere Interessierte weiterzugeben, falls die Justizministerin nicht zusichere, dass Strafverfahren bei Kapitalverbrechen beschleunigt und nach einem Jahr abgeschlossen werden müssen, wenn der Täter feststehe (s. NZZonline).
Derweil stösst die offenbar beratungsresistente (s. etwa den letzten Beitrag) Justizministerin in eine andere Richtung vor und stellt wieder einmal eine Verschärfung der Sanktionen in Aussicht:
Bei fahrlässiger schwerer Körperverletzung und bei fahrlässiger Tötung soll die Höchststrafe von bisher drei Jahren erhöht werden, bei vorsätzlicher schwerer Körperverletzung soll zudem auch die Mindeststrafe erhöht werden. Die Vorlage sei fertig und soll bald dem Bundesrat unterbreitet werden.
Der Bundesrat wird angesichts der gegenwärtigen Diskussion kaum dagegen sein können und das Parlament wird ihm folgen. Gelöst wird dadurch freilich nicht ein einziges Problem und ich wage die Prognose, dass mit dieser Verschärfung auch kein einziges Delikt verhindert wird. Dafür werden die Verfahren noch länger dauern, denn bei erhöhten Strafandrohungen werden die Verfahren aufwändiger und die Verteidiger werden nichts mehr unversucht lassen dürfen, um ihren Sorgfaltspflichten genügen zu können.
Was soll das eigentlich heissen “wenn der Täter feststehe”? Bei mir stehen die Täter alle fest, die Staatsanwaltschaft brauchte aber alleine ein Jahr um mir mitzuteilen das alles verjährt sei, die Verfahren selber dauern nun schon 3 Jahre und es geht weiter. Das paradoxe ist in dem Fall ja eben, dass die Täter feststehen aber trotzdem nichts gemacht wird, auch nicht präventiv, dies obwohl in den Strafakten die ich bekommen habe steht, dass zumindest der eine Täter vor mir, während mir und nach mir noch weitere Opfer machte und sogar während mir vorbestraft wurde. Schon damals wurde also nicht richtig ermittelt und nun soll alles verjährt sein? Deshalb sage ich ja, die Unverjährbarkeit ist ein Witz wenn die nicht rückwirkend gilt. Und dann dann auch noch das OHG nicht rückwirkend gilt ist dann noch oben drauf ein Witz, denn zumindest die Opferhilfe sollte für alle Opfer gelten. Und die Unverjährbarkeit sollte nur schon deswegen rückwirkend gelten, damit überhaupt ermittelt wird und damit es wenigstens eine präventive Wirkung hat solche Täter anzuzeigen, ansonsten wird man als Opfer nur verarscht wenn man eine anzeige macht, denn es bewirkt rein gar nichts ausser das man jahrelang im ungewissen ist und dann auch noch von der Opferhilfe desavouiert und verhöhnt wird, weil dann darüber hinaus auch noch das OHG nur für solche Opfer gilt die nach 1993 Opfer wurden, der totale Witz eben! Es gibt sozusagen zwei Klassen von Opfern, die vor 1993 und die nach 1993, und diejenigen die vor 1993 Opfer wurden werden diskriminiert und sogar wenn man noch so viele Beweise hat, gelten diese als Nicht-Opfer weil ja das OHG nicht gilt. Da müsste man mal was ändern! Denn solche Dinge sind es die dann Rachebedürfnisse wecken, denn man wurde als Opfer am Ende gleich mehrfach verarscht! Aber mal sehen, womöglich bringt dann ja der zweite Gang vors Bundesgericht etwas, bei mir haben die ja nicht mal die Zeiträume ermittelt, dass habe ich nun selber ermittelt, womöglich war das Ende der Übergriffe ja sogar nach 1993 und dann gilt das OHG ja wieder, aber nur schon das weder die StaWa noch die Opferhilfestelle noch das Gericht den Sachverhalt richtig schrieb ist völlig dilettantisch, ich frage mich was das Gericht da überhaupt beurteilt hat wenn ja schon der zugrunde liegende Sachverhalt ist und die Zeiträume gar nie ermittelt wurden?! Für mich sind das alles unfähige Dilettanten, und deshalb habe ich die Ermittlungen nun eben in die eigene Hände genommen, und wenn das so weitergeht, dann nehme ich dann auch noch den Rest in die eigenen Hände!