Todesstrafe: Initiative doch noch nicht vom Tisch?

Der Initiant droht damit, die Initiative an andere Interessierte weiterzugeben, falls die Justizministerin nicht zusichere, dass Strafverfahren bei Kapitalverbrechen beschleunigt und nach einem Jahr abgeschlossen werden müssen, wenn der Täter feststehe (s. NZZonline).

Derweil stösst die offenbar beratungsresistente (s. etwa den letzten Beitrag) Justizministerin in eine andere Richtung vor und stellt wieder einmal eine Verschärfung der Sanktionen in Aussicht:

Bei fahrlässiger schwerer Körperverletzung und bei fahrlässiger Tötung soll die Höchststrafe von bisher drei Jahren erhöht werden, bei vorsätzlicher schwerer Körperverletzung soll zudem auch die Mindeststrafe erhöht werden. Die Vorlage sei fertig und soll bald dem Bundesrat unterbreitet werden.

Der Bundesrat wird angesichts der gegenwärtigen Diskussion kaum dagegen sein können und das Parlament wird ihm folgen. Gelöst wird dadurch freilich nicht ein einziges Problem und ich wage die Prognose, dass mit dieser Verschärfung auch kein einziges Delikt verhindert wird. Dafür werden die Verfahren noch länger dauern, denn bei erhöhten Strafandrohungen werden die Verfahren aufwändiger und die Verteidiger werden nichts mehr unversucht lassen dürfen, um ihren Sorgfaltspflichten genügen zu können.