Tödlicher Polizeieinsatz

Das Bundesgericht hat heute vier Urteile publiziert, die alle in derselben Angelegenheit ergingen, die sich vor zehn Jahren zugetragen hatte (BGer 6B_258/2018, 6B_262/2018, 6B_263/2018 sowie  6B:281/2018, alle vom 24.01.2019).

Das Bundesgericht ging von folgendem Sachverhalt aus:

Am Abend des 25. Mai 2009 kam es zwischen C.D. und seiner Ehefrau in ihrer gemeinsamen Wohnung in U. zu einem Streit, nach welchem sich die Ehefrau zu einer Nachbarin begab und von dort um 19.55 Uhr die Polizei alarmierte. Um ca. 21 Uhr rückte X. als Pikettoffizier der Kantonspolizei Aargau aus und übernahm die Verantwortung als Gesamteinsatzleiter. Auf seine Anordnung hin drang die Sondereinheit “Argus” um 21.48 Uhr gewaltsam in die Wohnung von C.D. und seiner Ehefrau ein. Dort gab ein Mitglied der Sondereinheit zwei Schüsse in den Unterleib von C.D. ab. Dieser verstarb am 10. April 2015, wobei sein Ableben laut rechtsmedizinischem Gutachten vom 31. Juli 2015 nicht in Zusammenhang mit den durch das Mitglied der Sondereinheit verursachten Verletzungen stehe (Hervorhebungen durch mich). 

Ich will den Fall und das bisherige Ergebnis nicht kommentieren. Die Beschwerde des a.o. Staatsanwalts führt nun aber wenigstens zum Ergebnis, dass das ausnahmsweise erstaunlich milde Obergericht AG (180 Tagessätze bedingt) nochmals über die Bücher muss (BGer 6B_258/2018 vom 24.01.2019).