Tötungsversuch durch Strafanzeige?

Gemäss einem heute online gestellten Urteil (1P.380/2006 vom 25.10.2006) hatte sich das Bundesgericht mit der staatsrechtlichen Beschwerde eines Mannes auseinanderzusetzen, auf dessen Strafanzeige die Staatsanwaltschaft nicht eingetreten war. In der Strafanzeige machte der Beschwerdeführer geltend, zwei der Beanzeigten hätten

gegen ihn eine haltlose Strafanzeige eingereicht und sich dabei ausgerechnet, er würde seine Verhaftung wegen seines bekannt schlechten Gesundheitszustandes nicht überleben (eventualvorsätzlicher Tötungsversuch). Dem damaligen Bezirks-und heutigen Staatsanwalt Hans Bébie warf er vor, er habe ihn nach der Verhaftung vom 3.Oktober 2000 trotz lebensbedrohender Atemnot-Attacken nicht angemessen medizinisch versorgen lassen.

Den Rest kann der geneigte Leser im oben verlinkten Entscheid selbst nachlesen. Wer darauf verzichtet, verpasst aber zumindest in rechtlicher Hinsicht wenig.