Trauerspiel eGov

Im aktuellen Jusletter erklärt Simon Betschmann die elektronischen Eingaben im Rahmen von Strafprozessen. Der Beitrag ist wertvoll für alle, die sich an das Thema überhaupt heran wagen, weil er einfach und klar darlegt, was im Hinblick auf eine rechtswirksame Eingabe zu beachten ist:

Simon Betschmann, Elektronische Eingaben im Rahmen von Strafprozessen, in: Jusletter 15. August 2022)

Was Betschmann nicht sagt (und im Rahmen seines Beitrags auch nicht ansprechen musste) ist, dass sich etliche Gerichte und Behörden darauf zu konzentrieren scheinen, elektronische Eingaben zu erschweren, indem sie beispielsweise die zwingend zu verwendenden speziellen Mail-Adressen nicht bzw. nicht mehr publizieren (zB Kanton Bern). Andere leiten die Rechtsuchenden anstatt auf die Mail-Adressen auf möglichst benutzerunfreundlich gestaltete Web-Kontaktformulare (Kanton Luzern). Wieder andere melden nach jeder Eingabe Fehlermeldungen zurück, so dass die Rechtsuchenden davon ausgehen müssen, ihre Eingabe sei nicht rechtswirksam. Manchmal kriegt man als Reaktion auf eine Eingabe auch einen Anruf mit der Bitte, die frist- und formgerecht eingegangene Eingabe (immerhin) auch noch schriftlich nachzureichen.

Ein Kapitel für sich ist der Umgang mit den Eingaben, die jeweils akribisch auf ihre Rechtsgültigkeit geprüft, dann mit allen Prüfvermerken auf etlichen Seiten ausgedruckt und im Papierdossier, das allein dadurch immer dicker wird, abgelegt werden.

Teile der Justiz und der Strafverfolgungsbehörden hängen derart stark am Papier und der Briefpost, dass sie vermutlich auch das Projekt Justitia 4.0 (mit kräftiger Unterstützung aus der Advokatur übrigens) niederringen werden. Möge ich hier doch nur falsch liegen.