Treuwidrige Staatsanwaltschaft?
Der Staatsanwaltschaft darf in einem ordentlichen Verfahren eine strengere Strafe fordern als diejenige, die sie der beschuldigten Person im Rahmen eines zuvor erfolglos gebliebenen abgekürzten Verfahrens vorgeschlagen hat.
Das ist das nicht wirklich erstaunliche Fazit eines neuen Grundsatzurteils des Bundesgerichts (BGE 1023/2017 vom 25.04.2018, Publikation in der AS vorgesehen). Eine gute Zusammenfassung findet sich in der Pressemitteilung.