Trojaner, IMSI-Catcher und RFID-Chips

Kollege Métille stellt seinen lesenswerten Jusletter-Beitrag vom Dezember 2011 in seinem Blog zur Verfügung: Sylvain Métille, Les mesures de surveillance prévues par le CPP, in : Jusletter 19 décembre 2011.

Seine Analyse kommt grob verkürzt zur Auffassung, dass man sich auf den Zweck der Überwachungsmassnahme (Kommunikationsüberwachung, Raumüberwachung, Durchsuchung) besinnen muss, um zu entscheiden, ob eine gesetzliche Grundlage vorliegt und um welche es sich im Einzelnen handelt. Soll ein Trojaner zur Kommunikationsüberwachung eingesetzt werden, geht es um Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach Art. 269 ff. StPO. Geht es um Raumüberwachung, liegt eine Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten nach Art. 280 StPO vor. Nicht zulässig mangels gesetzlicher Grundlage ist der Einsatz von Trojanern zum Zweck der Durchsuchung von Aufzeichnungen i.S.v. Art. 246 ff. StPO). Sehr wichtig sei jedenfalls, dass der ZMG-Entscheid ganz klar definiert, was die Überwachungsmassnahme (nicht) abdeckt.

Der Ansatz ist sicher nicht falsch, geht aber m.E. bei den Trojanern zu grosszügig mit der Frage der gesetzlichen Grundlage und der erforderlichen Normdichte um. Der Einsatz von Software zwecks Steuerung der Infrastruktur des Zielcomputers (Kamera, Mikrofon) kann doch nicht als Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten bezeichnet werden. Art. 280 StPO ist m.W. nicht als quasi subsidiäre Generalermächtigung für alle nicht explizit geregelten geheimen Überwachungsmassnahmen zu verstehen.