Trotz unüberwindbarer Zweifel verurteilt

Ich weiss, ich wiederhole mich. Aber wer noch immer glaubt, in Strafverfahren gelte “in dubio pro reo”, der lese den heute publizierten Entscheid des Bundesgerichts (BGer 6B_760/2011 vom 20.03.2012), das trotz seiner beschränkten Kognition ein Urteil kassiert, das es mit der Unschuldsvermutung nicht besonders ernst genommen hat. Die Richter kamen zur gemäss Bundesgericht nicht haltbaren Überzeugung, der Beschwerdeführer habe sich unter Ausschluss vernünftiger Zweifel schuldig gemacht. Zum Glück gibt es immer noch Wahnsinnige, die solche Urteile trotz relativer Aussichtslosigkeit und hohen Kostenrisikos an das Bundesgericht weiterziehen. Aus den Erwägungen:

[Der Beschwerdeführer] widerlegt zutreffend die vorinstanzliche Annahme, der Haupttäter habe sich durch die Aussage, er habe das Messer aus dem Messerblock und den Pfefferspray aus der dunkelblauen Jacke behändigt, selbst belastet. Als ihn die Polizei nach den Raubversuchen anhielt, trug er die beiden Gegenstände auf sich. Hätte er zugegeben, die Waffen ohne Kenntnis des Beschwerdeführers behändigt zu haben, hätte er weitere Straftaten eingestanden und sich selbst belastet. Mit seiner Aussage, die Gegenstände mit dem Einverständnis des Beschwerdeführers mitgenommen zu haben, belastete er somit diesen und entlastete gleichzeitig sich selbst. Folglich hätte die Vorinstanz diese Äusserung nicht heranziehen dürfen, um die Aussagen des Haupttäters als glaubhaft zu beurteilen.

Als weitere Folge erweist sich die vorinstanzliche Feststellung als haltlos, es sei kein Grund ersichtlich, weshalb der Haupttäter den Beschwerdeführer falsch hätte beschuldigen sollen. Allenfalls wollte er sich damit selbst entlasten.

Angesichts dieser willkürlichen Feststellungen ist der angefochtene Entscheid aufzuheben (E. 2.1).

Jetzt wird man mir entgegenhalten, es sei alles bestens, das Bundesgericht habe ja korrigiert. So weit sind wir aber noch nicht. Das Obergericht wird die Sache neu beurteilen, was auch die Möglichkeit beinhaltet, mit besserer Begründung wieder gleich zu entscheiden.