UBS-Farbanschlag: Die Haftgründe sind weggefallen

Laut Tages-Anzeiger wurden die beiden Schüler, welche wegen Verdachts der Sachbeschädigung in Untersuchungshaft genommen worden waren (s. dazu meinen früheren Beitrag), nach zwölf Tagen aus der Haft entlassen. Die Haftgründe seien gemäss der zuständigen Jugendanwältin weggefallen. Die Ermittlungen sind allerdings gemäss dem Tagi-Beitrag nicht abgeschlossen:

Eine vorzeitige Entlassung aus der Untersuchungshaft liegt im Ermessen der Jugendanwaltschaft. Die Untersuchung ist allerdings noch nicht abgeschlossen. «Es finden weitere Abklärungen statt, auch Einvernahmen der beiden Tatverdächtigen», erklärt [die zuständige] Jugendanwältin […].

Von wegen Ermessen der Jugendanwaltschaft. Gibt es bei  Wegfall der Haftgründe Ermessen?