Überlastete Strafjustiz im Streit um CHF 1,817.40
Ein aktueller Entscheid des Bundesgerichts liefert ein Argument gegen die Legitimation der Staatsanwaltschaft, Rechtsmittel zu ergreifen. Es ging darum, dass die Generalstaatsanwaltschaft BE mit der Höhe der Entschädigung, welche das Obergericht einem Beschuldigten nach Einstellung des Verfahrens zugesprochen hatte, nicht einverstanden war. Das Obergericht sprach CHF 12,223.70 zu, während die GStA nur CHF 10,406.30 zugestehen wollte (BGer 7B_284/2023 vom 20.09.2023).
Ob die GStA überhaupt realisiert hat, dass ihr nur Willkürrügen zur Verfügung standen, ist nicht ganz klar. Klar wurde aber das Bundesgericht:
Dagegen ist es nicht Aufgabe des Bundesgerichts, sondern des obersten kantonalen Gerichts, für eine einheitliche Anwendung des kantonalen Rechts zu sorgen (E. 2.4.3).
Falls es einen runden Tisch geben sollte, um die Überlastung der Überlastung zu diskutieren, ich wäre dabei!