Ultrakurzer Prozess?

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift plädoyer stellt Bundesrichter Oberholzer seine Ideen zu einem ultrakurzen Prozess vor, der ausserhalb bzw. vor Eröffnung eines Strafverfahrens die Bagatellkriminalität konsensual abhandeln soll. Kommt ein Konsens nicht zustande, kann der Beschuldigte den ordentlichen Strafprozess wählen. Die Ideen werfen zahlreiche Bedenken auf, aber wer die schier unerträglichen Unzulänglichkeiten des heutigen Strafbefehlsverfahrens kennt, wird nicht darum herum kommen, darüber ernsthaft nachzudenken. Auf die Schnelle sehe ich primär einen Punkt, den auch der ultrakurze Prozess nicht lösen wird: Den ordentlichen Prozess können sich die meisten – auch diejenigen, die von ihrer Unschuld und ihrem Freispruch überzeugt sind – gar nicht leisten. Es wird wie bereits beim heutigen Strafbefehl darum gehen, ob man sich einen ordentlichen Prozess überhaupt leisten kann (oder will).