Unabhängigkeit des Bundesanwalts
Die Unabhängigkeit des Bundesanwalts soll verstärkt werden. Die Rechtskommission des Ständerats schlägt vor, den Bundesanwalt durch das Parlament wählen zu lassen und ihm einer unabhängigen Aufsichtsbehörde zu unterstellen, die neu zu schaffen wäre:
Diese würde von der Bundesversammlung gewählt und sich zusammensetzen aus je einem Mitglied des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts, zwei in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Anwälten oder Anwältinnen sowie drei Fachpersonen, die weder einem eidgenössischen Gericht angehören noch in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sein dürfen. Diese Aufsichtsbehörde hätte der Bundesversammlung Bericht zu erstatten und könnte der Bundesanwaltschaft generelle Weisungen über die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erteilen. Die Kommission ist der Auffassung, dass mit dem Vorschlag, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft dem Bundesrat zu übertragen, die Unabhängigkeit dieser Behörde nicht genügend gewährleistet würde (Jurius, RK-S: Wahl des Bundesanwalts durch die Bundesversammlung, in: Jusletter 18. Mai 2009, Rz 3).
Jetzt wird alles gut. Der BA wird noch stärker und die Aufsicht noch schwächer, weil die Mitglieder der Aufsichtsbehörde zu wenig Zeit dafür haben werden. Gewählt wird auch weiterhin nicht nach fachlichen, sondern nach parteipolitischen Kriterien.