Undichte Untersuchungsdelegationen
Die „Untersuchungen“ rund um die Affäre Roschacher werden nach den letzten Enthüllungen in der Sonntagspresse (vgl. meinen letzten Beitrag) durch die GPDel weitergeführt. Die berichtet die NZZ (hier und hier) gestüzt auf eine Medienmitteilung der GPK-N (diese enthält übrigens die Links auf zwei weitere Rechtsgutachten). Aus der Medienmitteilung:
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat ihre Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) mit der sofortigen Übernahme der laufenden Untersuchung der „Holenweger-Dokumente“ beauftragt. Dadurch soll die Vertraulichkeit von in dieser Untersuchung erhaltenen Informationen in Zukunft gewährleistet werden. Die GPK-N reagiert damit auf eine erneute mutmassliche Indiskretion aus der Subkommission EJPD/BK, die bislang mit der Nachfolgeuntersuchung zur Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden betraut war. Zwei vertrauliche Dokumente aus der Untersuchung wurden in der Sonntagspresse zitiert. Die GPK-N erachtet Indiskretionen aus ihren Untersuchungen als gravierend, da sie das ordnungsgemässe Funktionieren der parlamentarischen Oberaufsicht in Frage stellen.
Dass die parlamentarische Oberaufsicht nicht funktioniert und wohl auch nicht funktionieren kann, müsste doch eigentlich längst bekannt sein. Daran wird auch die neuerliche Strafanzeige nichts ändern, welche die GPK-N bereits eingereicht hat, vermutlich wieder gegen Journalisten.