Unerklärliche Gehörsverletzung
Das Bundesgericht kassiert einen kantonalen Entscheid, wonach auf eine Strafanzeige gegen zwei Staatsanwälte wegen des Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung nicht eingetreten wurde. Verletzt wurden das Replikrecht und das Akteneinsichtsrecht bzw. die unbegründete Verweigerung der Akteneinsicht (BGer 6B_485/2010 vom 13.12.2010).
Der Entscheid ist ein Beispiel dafür, dass die Justiz bisweilen schlecht funktioniert, wenn Strafverfolger zu verfolgen wären. Selbst wenn offensichtlich keine strafbaren Handlungen vorliegen – was im vorliegenden Fall nicht beurteilt werden kann – kommt es oft genug zu dummen formellen Fehlern, welche das Vertrauen in die Justiz völlig unnötig beschädigen.