Unerträgliche Freisprüche
In der Solothurner Zeitung (Ausgabe vom 16.08.2013, S. 26) wird heute aus der mündlichen Urteilsbegründung eines Gerichtspräsidenten zitiert:
Ein Freispruch wäre unerträglich, genauso unerträglich wäre die Verurteilung eines Unschuldigen.
Da bleibt ja zumindest aus Sicht des Gerichts nur ein einziger Weg hin zu einem erträglichen Urteil. Konsequenterweise wurde der Beschuldigte verurteilt.
Vor ein paar hundert Jahren hätte man das (theoretisch) wohl noch etwas anders gesehen. Es galt die Regel,
dass besser seye, zehen Schuldige, die man nicht genugsam überzeügen kann, laufen zu lassen, als einen Unschuldigen zu verdamen [Suter, Stefan, Die strafrechtlichen Benckhen der Basler Stadtconsulenten (1648-1798), Zürich 2006, 226 f.].