Ungenügende Verteidigung

Gemäss Tagesanzeiger hat das Kassationsgericht des Kantons Zürich das Urteil des Obergerichts gegen Erwin Kessler aufgehoben und angeordnet, die erstinstanliche Verhandlung zu wiederholen. Die Verteidiger hatten sich geweigert zu plädieren mit der Begründung, sie hätten sich bei wirkungsvoller Verteidigung selbst der Rassendiskriminierung strafbar gemacht (s. dazu meinen damaligen Beitrag). Dem widerspricht das Kassationsgericht zwar, was aber nichts daran ändere, dass eine notwendige Verteidigung auch gehörig sein muss. Dies habe das Gericht sicherzustellen.