Ungesetzliche Sicherheitshaft
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach auch die Sicherheitshaft alle drei bzw. sechs Monate überprüft werden muss (BGer 1B_386/2011 vom 26.08.2011; Fünferbesetzung). Im konkreten Fall führte diese Rechtsprechung dazu, dass die Haft einer Beschwerdeführerin vom 19. bis 22. Juni 2011 illegal war. Das Bundesgericht entschädigt die Beschwerdeführerin direkt mit CHF 1,000.00 (Art. 68 1 und 2 BGG), den unentgeltlichen Vertreter ebenso, lehnt aber die Haftentlassung ab.
He da, kein Mensch ist illegal! Auch nicht die Beschwerdeführerin vom 19. bis 22. Juni…
“dass die Haft einer Beschwerdeführerin illegal war”