Ungesetzliche Sicherheitshaft

Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach auch die Sicherheitshaft alle drei bzw. sechs Monate überprüft werden muss (BGer 1B_386/2011 vom 26.08.2011; Fünferbesetzung). Im konkreten Fall führte diese Rechtsprechung dazu, dass die Haft einer Beschwerdeführerin vom 19. bis 22. Juni 2011 illegal war. Das Bundesgericht entschädigt die Beschwerdeführerin direkt mit CHF 1,000.00 (Art. 68 1 und 2 BGG), den unentgeltlichen Vertreter ebenso, lehnt aber die Haftentlassung ab.