Ungesetzliche Zustände in Untersuchungsgefängnissen

Immer wenn eine öffentlich bekannte Person in einem Untersuchungsgefängnis zu Tode kommt, was in der Schweiz erstaunlich häufig vorkommt, interessieren sich die Medien und damit auch die Politik (s. einen früheren Beitrag) kurz dafür und stellen Fragen zu den Haftbedingungen. Obwohl die Haftbedingungen wohl eher wenig mit den Todesfällen zu tun haben, ist mehr oder weniger offenkundig, dass der Staat seine eigenen gesetzlichen Vorschriften beim Vollzug der Untersuchungshaft systematisch verletzt. Und weil das in der Regel nicht zum Tod führt, bleibt es auch so.

Zuletzt führte nun aber ein möglicher Suizid zu einer Strafanzeige wegen Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord gegen die ganze Justizdirektion des Kantons Zürich (vgl. dazu Tages-Anzeiger). Aber auch in diesem Fall ist das Ergebnis jetzt schon klar und wird in ein paar Monaten in einer Randnotiz veröffentlicht werden, die niemanden interessiert. Wahrscheinlich wird dann auch der – unabhängig von den Todesfällen – mehr als berechtigte Ruf nach Reformen verhallt sein (vgl. dazu den treffenden NZZ-Beitrag von brh). Wahrscheinlich findet man heraus, dass die Haftbedingungen für die vielen Selbsttötungen wie schon immer vermutet nicht ursächlich waren. Wahrscheinlich lesen wir bereits in wenigen Tagen über den nächsten Todesfall in einem Untersuchungsgefängnis. Nachahmungstäter wahrscheinlich.