Unique gebüsst

Laut Pressemitteilung vom 16.12.2005 hat die Wettbewerbskommission über die Flughafen Zürich AG (Unique) eine „Sanktion“ von CHF 248,000.00 (Art. 50 KG) verhängt.

Unique war unter Sanktionsdrohung verpflichtet worden, zwei Parking-Dienstleistern weiterhin Flughafeneinrichtungen zu bisherigen oder vergleichbaren Konditionen zu vermieten und die Gewerbe-Bewilligungen zu erteilen. Damit sollten die beiden Unternehmen ihr bisheriges Valet-Parking weiter anbieten können. Die Angebote, welche Unique den beiden Dienstleistern machte, genügten den Anforderungen der Wettbewerbskommission nicht.

Damit kann die gegen Unique wegen allfälligen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitete Untersuchung nun weitergeführt werden.