Unredliche Staatsanwälte, couragierte Strafverteidiger
Der Revisionsprozess um Ignaz Walker zeigt heute gemäss NZZ zwei Phänomene, die zu denken geben müssten.
Das erste offenbart, dass sich Staatsanwälte, die von der Schuld eines Menschen überzeugt sind, legitimiert fühlen, Grenzen zu überschreiten (der gute Zweck heiligt die Mittel; im Fall Walker steht es aber noch nicht fest):
Das ist tatsächlich starker Tobak, denn wenig später behauptete dieselbe Staatsanwaltschaft vor Obergericht, den Aufenthaltsort des Niederländers nicht zu kennen. Sie hätte somit die Befragung eines wichtigen, inzwischen verstorbenen Zeugen vorsätzlich verhindert.
Das zweite zeigt, dass Verteidiger, die es wagen, die Staatsanwaltschaft zu kritisieren und Freispruch zu beantragen, Courage brauchen (wäre in einem Rechtsstaat kaum so, oder?):
In seinem Plädoyer warf er der Urner Justiz eine beispiellos einseitige Untersuchung vor. Im Wissen, dass es dazu Courage brauche, forderte er das Gericht auf, dem Treiben nun endlich ein Ende zu setzen und Walker von sämtlichen Vorwürfen freizusprechen.
Den Satz zur Courage habe ich so verstanden, dass der Verteidiger dem Gericht (sinngemäss) sagte: “Ich weiss, dass das Courage braucht, aber ich fordere Sie auf, dem Treiben ein Ende zu setzen und den Angeklagten freizusprechen.” Aber einverstanden, auch der Verteidiger braucht vermutlich viel Courage in diesem Verfahren…
Was ich mich noch zum Sachverständigen gefragt habe: Sind denn seine Erkenntnisse aus dem erneuten Augenschein mit Tatrekonstruktion verwertbar, wenn die Verteidigung da nicht anwesend war und sein konnte (Art. 147, 185, 193 StPO)?
Finde es gut, das solche Prozeduren veröffentlicht werden. Es ist gut zu wissen das es RA gibt welche sich für das Recht ein setzen.
Kämpft weiter so.
Mit bestem Gruss hpr