Unter Kosten- und Erniedrigungsfolgen

Ich muss heute einem Klienten, der seit 35 Jahren verwahrt ist, einen Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts weiterleiten, in dem er folgenden Satz lesen wird:

Nicht die geeigneten Institutionen fehlen. Vielmehr fehlt dem Beschwerdeführer die “Eignung”, in solche Institutionen eintreten zu können.