Untermassverbot

Nach einem neuen Grundsatzurteil des Bundesgerichts kommt das Untermassverbot auch bei Massnahmen für junge Erwachsene zur Anwendung (BGE 6B_593/2023 vom 15.12.2023, Publikation in der AS vorgesehen).

Mir ist aber ein anderer Satz aufgefallen, der sich zum in der Beschwerde thematisierten Grad der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit aufgefallen:

Damit berücksichtigt der Sachverständige zu Recht, dass der psycho-pathologische Zustand und nicht dessen Ursache, die Alkoholisierung, die sich in der Blutalkoholkonzentration widerspiegelt, für die Beeinträchtigung von Einsicht- und Steuerungsfähigkeit infolge Trunkenheit ausschlaggebend ist. Zwischen der Alkoholisierung und darauf beruhender forensisch relevanter Psychopathologie gibt es keine feste Korrelation; vielmehr sind Alkoholgewöhnung, die Tatsituation und die weiteren Umstände in die Beurteilung einzubeziehen (vgl. E. 1.4.4). 

Ich will dem ja gar nicht widersprechen, frage mich aber, wie zuverlässig ein Gutachten all die massgebenden Umstände überhaupt bewerten kann.