Untersuchungshaft schafft Rechtskraft

In der gestrigen Ausgabe der NZZ berichtet brh. über einen Prozess vor Obergericht des Kantons Zürich. Aus ihrem Bericht:

Beim Strafmass entscheidet sich die Berufungsinstanz für eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Davon muss der Betreiber zehn Monate absitzen, also «zufälligerweise» genau so viel, wie er bereits in der Untersuchungshaft verbracht hat.

Ich bin sicher, dass dies in der schriftlichen Urteilsbegründung derart differenziert begründet werden wird, dass es tatsächlich Zufall, reiner Zufall und nichts als Zufall sein kann.