Untersuchungshaft schafft Rechtskraft
Ein kleines Zitat aus BGer 6B_1378/2016 vom 22.06.2017):
Auch sein Argument, wonach es genügt hätte, ihn zur Sache zu befragen, greift zu kurz. Wäre dies zutreffend, so wäre die dreimonatige Untersuchungshaft nicht nachvollziehbar (E. 1.3.3).
Manchmal ist sie halt schon einfach, die Juristerei.
Fairerweise sollte man aber den an das obige Zitat anschliessenden Satz noch beifügen: “Der gegen ihn erhobene Vorwurf liess sich offensichtlich nicht ohne Weiteres entkräften.”
Der zitierte Satz ändert m.E. nichts. Ich lasse das jetzt mal so, zumal Du ja jetzt darauf hingewiesen hast, wofür ich herzlich danke.
Das liebe Geld biegt alles…