Untersuchungsrichter als Beschuldigter

Wie das Bundesstrafgericht bereits vergangene Woche mitgeteilt hat, wird gegen einen ehemaligen ao. Untersuchungsrichter des Bundes ein Strafverfahren eingeleitet. Er soll einen an ihn gerichteten Drohbrief selbst verfasst und anschliessend aus gesundheitlichen Gründen demissioniert haben (vgl. dazu die Reaktionen in NZZ und Tages-Anzeiger). Ermittelt wird gemäss Presse wegen Irreführung der Rechtspflege. Ob dies der zentrale Straftatbestand in dieser Angelegenheit ist, wage ich zu bezweifeln.